1. Geltungsbereich
(1)Das Ubersetzungsburo Interlingvo Communications (nachfolgend Interlingvo) erbringt seine Dienste und Leistungen gegenuber seinen Auftraggebern ausschlie?lich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschaftsbedingungen.
(2) Diese Auftragsbedingungen gelten fur Vertrage zwischen dem Interlingvo und seinen
Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrucklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Die AGB werden von dem Auftraggeber mit Auftragserteilung anerkannt und gelten fur die gesamte Dauer der Geschaftsverbindung, auch wenn Interlingvo auf die AGB bei der Annahme einzelner Auftrage nicht mehr Bezug nimmt. Sie gelten auch fur kunftige Geschafte. Auftraggeber sind sowohl die juristischen als auch die naturlichen Personen.
(3) Allgemeine Geschaftsbedingungen des Auftraggebers sind fur Intelingvo nur verbindlich,
wenn sie durch das Interlingvo ausdrucklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Mitwirkungs- und Aufklarungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat das Interlingvo rechtzeitig (spatestens bei Auftragsvergabe) uber besondere Ausfuhrungsformen der Ubersetzung (Verwendungszweck, Lieferung auf Datentragern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, au?ere Form der Ubersetzung etc.) sowie uber die Umstande der Dolmetscharbeiten (beteiligte Personen, erforderliche sprachliche Spezifika und Terminologie, Modalitaten etc.) zu unterrichten.
(2)Ist die Ubersetzung fur den Druck bestimmt, uberlasst der Auftraggeber dem Interlingvo einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass das Interlingvo eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu uberprufen.
(3) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Ubersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvegabe dem Interlingvo zur Verfugung zu stellen (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkurzungen, interne Begriffe etc.).
(4) Fehler und Verzogerungen, die sich aus der mangelnden oder verzogerten Lieferung von
Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Interlingvo.
(5) Der Auftraggeber ubernimmt die Haftung fur die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass
eine Ubersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Anspruchen Dritter stellt er das
Interlingvo frei.
3. Auftragserteilung und Umfang des Ubersetzungsauftrags
(1) Die Ubersetzungsauftrage werden vom Auftraggeber in elektronischer oder gedruckter Form erteilt. Im Interesse einer moglichst reibungslosen Zusammenarbeit werden gegen Vorkasse auch telefonische oder sonstige formlose Auftrage angenommen. Eventuell sich hieraus ergebende Probleme gehen jedoch zu Lasten des Auftraggebers.
(2) Die Ubersetzung wird nach den Grundsatzen ordnungsgema?er Berufsausubung sorgfaltig ausgefuhrt. Fachausdrucke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefugt worden sind, in die allgemein ubliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verstandliche Version ubersetzt. Der Auftraggeber erhalt die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Ubersetzung.
(3) Fur Verzogerungen oder Ausfuhrungsmangel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollstandige Auftragserteilung entstehen, wird nicht gehaftet.
4. Mangelbeseitigung
(1) Das Interlingvo behalt sich das Recht auf Mangelbeseitigung vor.
(2) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von moglichen in der Ubersetzung (oder einer anderen Leistung) enthaltenen Mangeln innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ubersetzung bzw. nach Erbringung der Leistung. Der Anspruch auf Mangelbeseitigung muss vom Auftraggeber schriftlich unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Werden innerhalb dieser Frist von 14 Tagen keine Mangel der Leistung gerugt, so gilt die Ubersetzung als ordnungsgema? abgenommen.
(2) Enthalt eine Ubersetzung Mangel, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollstandige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche auftraggebereigene Terminologie zuruckzufuhren sind, so fallen diese Mangel nicht in den Verantwortungsbereich des Interlingvo.
(3) Rugt der Auftraggeber innerhalb der Frist von 14 Tagen einen in der Ubersetzung objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so hat der Auftraggeber zunachst Anspruch auf Beseitigung der in der Ubersetzung enthaltenen Mangel durch das Interlingvo (Nachbesserung).
(4) Die Mangel sind von dem Auftraggeber schriftlich und so genau wie moglich zu bezeichnen. Das Interlingvo wird daraufhin die Mangelbeseitigung vornehmen.
(5) Schlagt die erste Mangelbeseitigung fehl, ist das Interlingvo berechtigt, auf Basis der von dem Auftraggeber wiederum schriftlich genau bezeichneten Mangel die Ubersetzung ein zweites Mal nachzubessern.
(6) Schlagt auch die zweite Mangelbeseitigung fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl zur Herabsetzung der vereinbarten Vergutung oder zur Ruckgangigmachung des Vertrages berechtigt.
(7) Bei einer Ruckgangigmachung des Vertrages fallen samtliche Rechte an der Ubersetzung an das Interlingvo zuruck.
5. Haftung
(1) Das Interlingvo haftet ausschlie?lich bei grober Fahrlassigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlassigkeit einzustufen sind Schaden, die durch Computerausfalle und Ubertragungsstorungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Das Interlingvo trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlassigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen das Interlingvo auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) verursachten Schadens wird, soweit rechtlich zulassig, auf die Hohe des Rechnungsbetrages begrenzt.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht fur Schaden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Korpers oder der Gesundheit.
6. Vertraulichkeit
Das Interlingvo verpflichtet sich, Stillschweigen uber alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im
Zusammenhang mit einer Tatigkeit fur den Auftraggeber bekannt werden.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass das Interlingvo personenbezogene Daten des Auftraggebers sowie ggf. seiner bei Leistungserbringung beteiligten Mitarbeiter erhebt, verarbeitet, nutzt und Dritten ubermittelt, soweit dies fur die Begrundung des Vertragsverhaltnisses, die ordnungsgema?e Erbringung der Leistungen sowie die Abrechnung erforderlich oder sonst nach Rechtsvorschriften zulassig ist.
Das Interlingvo verpflichtet sich, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag uberlassene Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.
Der Auftraggeber erklart sich damit einverstanden, von Interlingvo als Referenz in einschlagiger Verwendung wie Internet-Prasenz oder gedrucktem Prospektmaterial genannt zu werden.
Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben Projekte, die Interlingvo fur Agenturen ausfuhrt, die wiederum als Wiederverkaufer auftreten und den Ubersetzer um Anonymitat bzw. Kundenschutz bitten.
7. Mitwirkung Dritter
(1) Das Interlingvo ist berechtigt, zur Ausfuhrung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte
heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat das Interlingvo dafur zu sorgen, dass sich diese
zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.
8. Vergutung
(1) Die Rechnungen von Interlingvo sind fallig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Die Vergutung der Leistungen des Interlingvo richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
(3) Ist die Hohe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und ubliche Vergutung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz uber die Entschadigung von Zeugen und Sachverstandigen (JVEG) aufgefuhrten Satze als angemessen und ublich.
(4) Falls nicht anders vereinbart, wird der Umfang der Ubersetzung anhand der Normzeilenzahl der fertigen Ubersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 50 Zeichen inklusive Leerzeichen. Angefangene Zeilen unter 30 Anschlagen und Zeilen mit Uberlange werden auf Normzeilen umgerechnet.
(5) Dolmetschertatigkeiten werden nach Stunden berechnet, wobei die letzte Stunde aufgerundet wird, oder nach Tagespauschalen. Bei Dolmetscharbeiten wird die erforderliche Reisezeit, die Reisekosten und eventuelle Tagesspesen fur Ubernachtung und Verpflegung zusatzlich berechnet.
(6) Das Interlingvo hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsachlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Das Interligvo kann bei umfangreichen Ubersetzungen den Vorschuss verlangen, der fur die Durchfuhrung der Ubersetzung objektiv notwendig ist. In begrundeten Fallen kann die Ubergabe der Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhangig gemacht werden. Das Interlingvo kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Ubergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhangig ist.
Im Falle der Kundigung eines Vertrages uber die sprachmittlerische Tatigkeit des Interlingvo durch den Auftraggeber tragt dieser die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kundigung angefallenen und nicht mehr abwendbaren, durch den gekundigten Vertrag bedingten Kosten. Hierbei durfen alle Zahlungen einschlie?lich der Restabgeltung die Vergutung im Falle eines ungekundigten Vertrages nicht ubersteigen.
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Ubersetzung bleibt bis zur vollstandigen Bezahlung Eigentum des Interlingvo. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Das Interlingo behalt sich sein Urheberrecht vor.
Der Auftraggeber garantiert, dass durch die Ubersetzung oder sonstige Leistungen und deren spateren Gebrauch durch den Auftraggeber keine Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden und stellt im Verletzungsfalle das Interlingvo und gegebenenfalls neben dem Interlingvo personlich haftende Personen von allen Schaden, Kosten und Aufwendungen (einschlie?lich vertretbarer Rechtsverfolgungskosten) frei.
10. Rucktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Ubersetzungsauftrags darauf beruht, dass Interlingvo die
Anfertigung von Ubersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein moglicherweise bestehendes Widerrufsrecht fur den Fall, dass Interlingvo mit der
Ubersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verstandigt hat.
11. Anwendbares Recht
(1) Fur den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Anspruche gilt deutsches Recht.
(2) Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist Gerichtsstand Koln. Der Ubersetzer ist aber
auch berechtigt, den Auftraggeber an dessen Wohnsitz oder Geschaftssitz zu verklagen.
(3) Erfullungsort ist der Sitz des Interlingvo.
12. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht beruhrt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gultige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck moglichst nahe kommt.
13. Anderungen und Erganzungen
Anderungen und Erganzungen dieser AGB sind nur gultig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch fur die Anderung des Schriftformerfordernisses selbst.